Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch die Wohnung noch verwüßten oder Gegenstände zerstören, spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.